IDD-Checkliste für Vermittler

Stand: 17. Januar 2019

Im Dezember 2018 trat die Versicherungsvermittlungs-Verordnung (VersVermV) in Kraft. Die von Prof. Dr. Beenken zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute BVK e.V. erstellte IDD-Checkliste wurde nun nach den Vorgaben der VersVermV überarbeitet.

In 23 Hinweispunkten aus zehn Themen, wie z.B. zur Weiterbildungspflicht, zur Erfüllung des bestmöglichen Kundeninteresses, zum gesetzlichen Provisionsabgabeverbot und zum Beschwerdemanagement werden darin Vermittlern Handreichungen in Form von Fragen, Hinweisen und To-do-Listen gegeben.

Beachten Sie auch die ständig aktualisierten Informationen und Veröffentlichungen des BVK e.V. zu diesem Thema, die Ihnen auf der Homepage www.bvk.de, als Newsletter, in der Mitgliederzeitung "Versicherungsvermittlung", dem Facebook-Aufritt oder als Mitglied des Berufsverbandes im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt werden.

Hier finden Sie die Checkliste zur IDD für Vermittlerbetriebe: